AI Omnibus: Das Parlament hat zugestimmt, was jetzt feststeht
Das EU-Parlament hat am 16. Juni dem AI Omnibus zugestimmt. Es fehlt noch der Rat. Was feststeht und was Sie jetzt tun können.
Makrotrends · 11. März 2026

Am 3. März 2026 hat die EU-Kommission den zweiten Entwurf des Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Der erste Entwurf stammt vom Dezember 2025. Der Kodex ist freiwillig. Er erklärt aber, wie sich die verbindlichen Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung in der Praxis erfüllen lassen. Diese Pflichten sollen nach aktuellem Stand ab August 2026 gelten. Der Abschluss des Kodex ist für Mai bis Juni 2026 geplant.
Anbieter von KI-Systemen sollen Ausgaben in Audio, Bild, Video und Text maschinenlesbar markieren, sodass sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Das soll wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig geschehen, soweit technisch machbar. Dabei sind Kosten und anerkannte technische Standards zu berücksichtigen.
Für Anwender, im Gesetz Betreiber genannt, geht es um Offenlegung: Deepfakes und KI-generierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, sollen als solche kenntlich sein. Eine Ausnahme ist für Inhalte vorgesehen, die redaktionell geprüft wurden und für die jemand die Verantwortung trägt.
Wer Pressetexte, Blogbeiträge, Produktbilder oder Werbevideos mit KI erstellt, ist in der Regel Betreiber und kein Anbieter des Systems. Die Markierung selbst liegt dann zunächst beim Werkzeughersteller. Ihre Aufgabe ist, Inhalte nicht zu entfernen, die Kennzeichnung nicht zu unterlaufen und dort offenzulegen, wo es verlangt wird.
Der Entwurf ist nicht final. Einzelheiten zu technischen Verfahren und Ausnahmen können sich bis zur Fassung im Frühsommer ändern. Parallel wird in Brüssel über Änderungen an der KI-Verordnung verhandelt. Planen Sie deshalb mit dem Stand von heute und prüfen Sie im Sommer erneut.
Die gute Nachricht: Die Vorbereitung ist überschaubar. Eine Inventarliste, eine Rollenklärung und ein Freigabeprozess für veröffentlichte Inhalte decken den größten Teil ab.
Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Pflichten seit dem 2. August; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.