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Makrotrends · 11. März 2026

KI-Inhalte kennzeichnen: Was sich abzeichnet

Am 3. März ist der zweite Entwurf des Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte erschienen. Was Unternehmen jetzt vorbereiten können.
Gesichtslose grüne Keramikbüste mit feiner Punktlinie am Fenster

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActRisikomanagementKommunikation

Am 3. März 2026 hat die EU-Kommission den zweiten Entwurf des Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Der erste Entwurf stammt vom Dezember 2025. Der Kodex ist freiwillig. Er erklärt aber, wie sich die verbindlichen Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung in der Praxis erfüllen lassen. Diese Pflichten sollen nach aktuellem Stand ab August 2026 gelten. Der Abschluss des Kodex ist für Mai bis Juni 2026 geplant.

Was der Entwurf festhält

Anbieter von KI-Systemen sollen Ausgaben in Audio, Bild, Video und Text maschinenlesbar markieren, sodass sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Das soll wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig geschehen, soweit technisch machbar. Dabei sind Kosten und anerkannte technische Standards zu berücksichtigen.

Für Anwender, im Gesetz Betreiber genannt, geht es um Offenlegung: Deepfakes und KI-generierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, sollen als solche kenntlich sein. Eine Ausnahme ist für Inhalte vorgesehen, die redaktionell geprüft wurden und für die jemand die Verantwortung trägt.

Warum das auch Mittelständler betrifft

Wer Pressetexte, Blogbeiträge, Produktbilder oder Werbevideos mit KI erstellt, ist in der Regel Betreiber und kein Anbieter des Systems. Die Markierung selbst liegt dann zunächst beim Werkzeughersteller. Ihre Aufgabe ist, Inhalte nicht zu entfernen, die Kennzeichnung nicht zu unterlaufen und dort offenzulegen, wo es verlangt wird.

Checkliste für die nächsten Wochen

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, wo im Unternehmen KI Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugt: Marketing, Vertrieb, Schulung, Kundenservice.
  • Klären Sie für jedes Werkzeug die Rolle: Sind Sie nur Anwender, oder bauen Sie eigene Systeme auf Basis von Modellen, dann gelten andere Pflichten.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Werkzeuge maschinenlesbare Markierungen setzen, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten nach dem Standard C2PA, und ob diese bei Export und Upload erhalten bleiben.
  • Legen Sie fest, welche Inhalte redaktionell geprüft werden und wer dafür verantwortlich zeichnet. Dokumentieren Sie die Prüfung kurz.
  • Entscheiden Sie, wo Sie freiwillig kennzeichnen. Ein knapper Hinweis bei KI-generierten Bildern schafft Vertrauen und kostet wenig.
  • Beobachten Sie die Endfassung des Kodex und mögliche Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Digital Omnibus.

Was noch offen ist

Der Entwurf ist nicht final. Einzelheiten zu technischen Verfahren und Ausnahmen können sich bis zur Fassung im Frühsommer ändern. Parallel wird in Brüssel über Änderungen an der KI-Verordnung verhandelt. Planen Sie deshalb mit dem Stand von heute und prüfen Sie im Sommer erneut.

Die gute Nachricht: Die Vorbereitung ist überschaubar. Eine Inventarliste, eine Rollenklärung und ein Freigabeprozess für veröffentlichte Inhalte decken den größten Teil ab.

Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Pflichten seit dem 2. August; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Quellen

Kennzeichnung und Governance klären

Wir ordnen mit Ihnen ein, welche Transparenzpflichten Ihr Unternehmen betreffen und wie Sie sie schlank umsetzen.