Omnibus in Kraft: Was die Erleichterungen für kleine Midcaps bedeuten
Seit 27. Juli gilt der Digital Omnibus. Neu ist die Kategorie der kleinen Midcaps. Wer davon profitiert und was unverändert bleibt.
Makrotrends · 20. Januar 2026

Wer Texte, Bilder oder Videos mit KI erstellt, wird sie künftig in bestimmten Fällen kennzeichnen müssen. Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung. Am 17. Dezember 2025 hat die EU-Kommission dazu den ersten Entwurf eines Verhaltenskodex veröffentlicht. Er ist rechtlich nicht bindend, dient aber als anerkannter Nachweis, dass Sie die Pflichten erfüllen.
Der Entwurf hat zwei Teile. Der erste richtet sich an Anbieter generativer KI-Systeme und betrifft die maschinenlesbare Markierung und das Erkennen KI-erzeugter Inhalte. Der zweite richtet sich an Betreiber, also an Unternehmen, die solche Systeme beruflich nutzen. Er behandelt die Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
Die Kommission sammelte Rückmeldungen zum ersten Entwurf bis zum 23. Januar. Ein zweiter Entwurf soll bis Mitte März 2026 vorliegen, die endgültige Fassung im Juni 2026. Nach dem Omnibus-Vorschlag sollen generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kommen, bis zum 2. Februar 2027 Zeit für die Markierung erhalten. Für Sie als Betreiber bleibt die Planung im Jahr 2026 sinnvoll.
Entscheidend sind die Fälle, die der Entwurf beschreibt: Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wie weit die Pflicht bei Texten reicht, die eine Redaktion prüft und verantwortet, sollten Sie im Einzelfall klären, am besten mit juristischer Beratung.
Beginnen Sie mit der Inventur. Sie ist in einer Woche erledigt und liefert die Grundlage für jede spätere Fassung der Regeln.
Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Pflichten seit dem 2. August; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.