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Makrotrends · 20. Januar 2026

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte: so bereiten Sie sich vor

Der Entwurf ist nicht bindend, zeigt aber, wohin die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung läuft. Mit fünf Schritten sind Sie vorbereitet.
Gesichtslose grüne Keramikbüste mit feiner Punktlinie am Fenster

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActKennzeichnungMarketing

Wer Texte, Bilder oder Videos mit KI erstellt, wird sie künftig in bestimmten Fällen kennzeichnen müssen. Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung. Am 17. Dezember 2025 hat die EU-Kommission dazu den ersten Entwurf eines Verhaltenskodex veröffentlicht. Er ist rechtlich nicht bindend, dient aber als anerkannter Nachweis, dass Sie die Pflichten erfüllen.

Was der Entwurf regelt

Der Entwurf hat zwei Teile. Der erste richtet sich an Anbieter generativer KI-Systeme und betrifft die maschinenlesbare Markierung und das Erkennen KI-erzeugter Inhalte. Der zweite richtet sich an Betreiber, also an Unternehmen, die solche Systeme beruflich nutzen. Er behandelt die Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.

Zeitplan

Die Kommission sammelte Rückmeldungen zum ersten Entwurf bis zum 23. Januar. Ein zweiter Entwurf soll bis Mitte März 2026 vorliegen, die endgültige Fassung im Juni 2026. Nach dem Omnibus-Vorschlag sollen generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kommen, bis zum 2. Februar 2027 Zeit für die Markierung erhalten. Für Sie als Betreiber bleibt die Planung im Jahr 2026 sinnvoll.

Checkliste für Ihr Unternehmen

  • Inventur: Listen Sie auf, wo Sie generative KI für Texte, Bilder, Audio oder Video einsetzen, etwa für Newsletter, Social Media, Produktbeschreibungen oder Präsentationen.
  • Einordnung: Prüfen Sie je Anwendung, ob Deepfakes entstehen (realistische Abbildungen von Personen, Orten oder Ereignissen) oder ob Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Nur dort greift die Kennzeichnungspflicht für Betreiber.
  • Regel: Legen Sie fest, wer Inhalte freigibt und wie sie gekennzeichnet werden. Der Hinweis muss für Leserinnen und Leser erkennbar sein. Die Details klärt der Kodex im weiteren Verlauf.
  • Protokoll: Halten Sie fest, welche Inhalte mit welchem Werkzeug entstanden sind. Das hilft bei Rückfragen.
  • Schulung: Erklären Sie Ihrem Redaktions- und Marketingteam die Regel in einer halben Stunde mit Beispielen.

Was kein Anlass zur Sorge ist

Entscheidend sind die Fälle, die der Entwurf beschreibt: Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wie weit die Pflicht bei Texten reicht, die eine Redaktion prüft und verantwortet, sollten Sie im Einzelfall klären, am besten mit juristischer Beratung.

Beginnen Sie mit der Inventur. Sie ist in einer Woche erledigt und liefert die Grundlage für jede spätere Fassung der Regeln.

Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Pflichten seit dem 2. August; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Quellen

Kennzeichnung und KI-Regeln im Marketing klären

Wir helfen Ihnen, Inventur, Regel und Schulung schlank aufzusetzen.