Kennzeichnung ab 2. August: Checkliste für Chatbots und KI-Inhalte
Die EU-Kommission hat einen Praxiskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Eine Checkliste für die Wochen bis zum Stichtag.
KI-Grundlagen · 7. August 2026

Der Stichtag ist verstrichen. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act. Das betrifft nicht nur KI-Anbieter, sondern auch Unternehmen, die fertige KI-Systeme einsetzen, in der Sprache der Verordnung die Betreiber. Wer eine KI auf der Website, im Kundenservice oder im Marketing nutzt, ist in der Regel in dieser Rolle.
Für generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Frist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft vor allem die Anbieter dieser Systeme. Die Hinweispflicht gegenüber Menschen bleibt davon unberührt.
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Als Bußgeld nennt die Personalwirtschaft bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Solche Rahmen sind Obergrenzen. Wie die Praxis aussehen wird, ist noch offen.
Ein praktischer Hinweis: Legen Sie einen festen Textbaustein für den Chatbot-Hinweis fest und verwenden Sie ihn überall gleich, etwa auf der Website, im Telefonsystem und in E-Mail-Assistenten. Das spart Abstimmung und erleichtert die Kontrolle. Der Hinweis sollte früh im Gespräch stehen und verständlich formuliert sein, ohne juristische Umwege.
Als Orientierung dient der freiwillige Praxiskodex der EU-Kommission vom 10. Juni. Er enthält Kennzeichnungs-Symbole und Hinweise zu Signaturen. Wer ihm folgt, hat eine nachvollziehbare Grundlage für seine Umsetzung.
Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.