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KI-Grundlagen · 7. August 2026

Artikel 50 gilt: Ihre Checkliste nach dem Stichtag

Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten. Vier Pflichten, eine Übergangsfrist und die ersten Schritte für Ihren Betrieb.
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KI-Grundlagen 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

EU AI ActTransparenzGovernanceCheckliste

Der Stichtag ist verstrichen. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act. Das betrifft nicht nur KI-Anbieter, sondern auch Unternehmen, die fertige KI-Systeme einsetzen, in der Sprache der Verordnung die Betreiber. Wer eine KI auf der Website, im Kundenservice oder im Marketing nutzt, ist in der Regel in dieser Rolle.

Die vier Pflichten im Überblick

  • Hinweis bei Interaktion: Wer KI-Systeme einsetzt, die direkt mit Menschen sprechen, muss darüber informieren, dass es sich um KI handelt. Das gilt für Chatbots, virtuelle Assistenten und automatische Telefonsysteme.
  • Kennzeichnung von Inhalten: Anbieter generativer Systeme müssen erzeugte Texte, Bilder, Audio und Video maschinenlesbar als KI-erzeugt oder KI-verändert markieren.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene müssen informiert werden, unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung.
  • Deepfakes und generierte Nachrichteninhalte: Betreiber müssen offenlegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Für künstlerische oder satirische Werke gibt es Ausnahmen mit dezenten Hinweisen.

Die Übergangsfrist

Für generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Frist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft vor allem die Anbieter dieser Systeme. Die Hinweispflicht gegenüber Menschen bleibt davon unberührt.

Wer kontrolliert und was droht

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Als Bußgeld nennt die Personalwirtschaft bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Solche Rahmen sind Obergrenzen. Wie die Praxis aussehen wird, ist noch offen.

Ihre ersten Schritte

  • Prüfen Sie, ob jeder Chatbot und jeder Telefonassistent zu Beginn sagt, dass er eine KI ist.
  • Gehen Sie Ihre veröffentlichten Bilder, Videos und Texte durch und markieren Sie, was KI-generiert ist.
  • Fragen Sie Ihre Tool-Anbieter, wie sie die maschinenlesbare Markierung umsetzen.
  • Legen Sie eine kurze Regel fest, wer bei Inhalten über den Hinweis entscheidet.
  • Dokumentieren Sie das Ergebnis mit Datum, denn es ist Ihr Nachweis, dass Sie sich gekümmert haben.

Ein praktischer Hinweis: Legen Sie einen festen Textbaustein für den Chatbot-Hinweis fest und verwenden Sie ihn überall gleich, etwa auf der Website, im Telefonsystem und in E-Mail-Assistenten. Das spart Abstimmung und erleichtert die Kontrolle. Der Hinweis sollte früh im Gespräch stehen und verständlich formuliert sein, ohne juristische Umwege.

Als Orientierung dient der freiwillige Praxiskodex der EU-Kommission vom 10. Juni. Er enthält Kennzeichnungs-Symbole und Hinweise zu Signaturen. Wer ihm folgt, hat eine nachvollziehbare Grundlage für seine Umsetzung.

Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Quellen