Zum Inhalt springen
Strategie-Call buchen

Makrotrends · 17. Juni 2026

AI Omnibus: Parlament stimmt zu

Am 16. Juni hat das Europäische Parlament die Änderungen an der KI-Verordnung angenommen. Der Stand der Dinge in einer Übersicht.
Instabiler Turm aus matten Formen in Weiß, Salbei und Gelb, der sich zu einem ausbalancierten Aufbau neu ordnet

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActRisikomanagementStrategie

Nach der politischen Einigung vom 7. Mai ging es im Juni an die förmliche Annahme. Die zuständigen Ausschüsse für Binnenmarkt und Bürgerrechte (IMCO und LIBE) bestätigten den Kompromiss am 2. Juni mit 93 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen. Am 16. Juni stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments zu, mit 423 Stimmen dafür, 57 dagegen und 174 Enthaltungen.

Wo das Verfahren steht

Es fehlt die formale Annahme durch den Rat der EU. Danach folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Änderung soll in Kraft treten, bevor die ursprünglichen Hochrisiko-Termine im August 2026 greifen. Eine Annahme durch den Rat wird vor dem 2. August 2026 erwartet. Bis dahin gilt rechtlich der bisherige Text, auch wenn die Richtung klar ist.

Was der Text enthält

  • Neue Anwendungstermine: 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten.
  • Die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte rückt auf den 2. Dezember 2026, für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 am Markt waren.
  • Ausdrückliches Verbot von Systemen für nicht einvernehmliche intime Darstellungen und Missbrauchsdarstellungen von Kindern, sogenannte Nudifier-Apps.
  • Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine Midcaps.
  • Mehr Klarheit zur Einstufung als Sicherheitskomponente und weniger doppelte Regulierung bei Maschinen.
  • Erlaubnis, personenbezogene Daten zu verarbeiten, um Verzerrungen in Algorithmen zu erkennen und zu beheben.

Was Sie jetzt tun können

Die Planung muss nicht auf die letzte Unterschrift warten. Die Richtung ist seit Mai bekannt und im Parlament bestätigt. Wir empfehlen drei Schritte für die kommenden Wochen: Erstellen Sie ein Verzeichnis Ihrer KI-Anwendungen, ordnen Sie Ihre Systeme nach Risiko und prüfen Sie, welche Kennzeichnungspflichten für selbst erzeugte Inhalte entstehen. Für Betriebe ohne Hochrisiko-Anwendungen sind diese Schritte vor allem Ordnung, für Betriebe mit Personal- oder Produktbezug die Grundlage der späteren Nachweise.

Was bei Abweichungen gilt

Sollte der Rat Änderungen verlangen, würde sich die Lage erneut verschieben. Planen Sie deshalb mit Spielraum und halten Sie Ihre Unterlagen modular, damit sich Termine anpassen lassen, ohne dass Sie Arbeit wiederholen müssen. Beobachten Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt, sie ist der verbindliche Zeitpunkt.

Was sich nicht verändert, ist die Pflicht zur KI-Kompetenz im Unternehmen. Sie wird in der neuen Fassung als Pflicht zu angemessenen Maßnahmen beschrieben. Dazu mehr in unserem nächsten Beitrag. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Rat entschieden hat.

Der Weg des Digital Omnibus in vier Beiträgen: Beschluss und neue Fristen (Juli); Inkrafttreten, kleine Midcaps (August); Fristen und To-dos (Oktober).

Quellen

Regeln für KI im Betrieb aufsetzen

Wir erarbeiten mit Ihnen schlanke Regeln, Rollen und Nachweise, die zu Ihrer Unternehmensgröße passen.