Artikel 50 AI Act: Die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 und was bis dahin offen ist
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Eine Praxis-Checkliste für Unternehmen, die Chatbots oder KI-Texte einsetzen.
Strategie · 5. Oktober 2026

Die EU hat den AI Act geändert. Rat und Parlament einigten sich am 7. Mai 2026 auf den Digital Omnibus zur KI. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 29. Juni vom Rat angenommen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Für den Mittelstand ist wichtig, was sich verschiebt und was bleibt.
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die eigenständig eingesetzt werden (Anhang III der Verordnung), rücken vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Dazu zählen KI-Anwendungen in der Personalauswahl und Personalbewertung, bei der Kreditvergabe, in kritischer Infrastruktur oder in der Bildung. Für KI in Produkten, die bereits von anderen Produktvorschriften erfasst werden (Anhang I), gilt künftig der 2. August 2028.
Zur Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gibt es unterschiedliche Lesarten. Eine Anwaltskanzlei beschreibt die Änderung so, dass Organisationen Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz ergreifen müssen, ohne ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren. Andere Fachquellen betonen, dass die Pflicht nicht verschoben wurde und seit Februar 2025 gilt. Für Ihre Praxis ändert das wenig: Eine nachvollziehbare Schulung der Mitarbeitenden bleibt der sicherste Weg. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie der Verordnung im Amtsblatt.
Die Verschiebung gibt Zeit, nimmt aber keine Arbeit ab. Wer jetzt seine Anwendungen listet und Zuständigkeiten festlegt, muss bis Dezember 2027 nur noch ergänzen. Die Bitkom-Studie vom September zeigt, dass viele Unternehmen die rechtliche Unsicherheit als Hemmnis empfinden. Ein klarer Fahrplan nimmt einen Teil davon.
Der Weg des Digital Omnibus in vier Beiträgen: Parlament stimmt zu (Juni); Beschluss und neue Fristen (Juli); Inkrafttreten, kleine Midcaps (August).