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Makrotrends · 8. Mai 2026

AI Act: Einigung zum Digital Omnibus

Am 7. Mai haben sich Parlament und Rat auf Änderungen an der KI-Verordnung geeinigt. Die wichtigsten Termine und was sie für den Mittelstand heißen.
Instabiler Turm aus matten Formen in Weiß, Salbei und Gelb, der sich zu einem ausbalancierten Aufbau neu ordnet

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActStrategieRisikomanagement

Der erste Anlauf war am 28. April nach rund zwölf Stunden Verhandlung ohne Ergebnis abgebrochen worden. Am 7. Mai 2026 einigten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und Rat dann vorläufig auf den Digital Omnibus zur KI-Verordnung. Er ist Teil des Vereinfachungspakets der EU. Noch fehlt die formale Annahme durch beide Seiten, die Einigung gilt also als vorläufig.

Die neuen Termine

  • Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa KI im Personalwesen, bei der Kreditvergabe oder in der Bildung): 2. Dezember 2027.
  • Hochrisiko-KI, die in regulierten Produkten steckt (Anhang I, zum Beispiel in Maschinen oder Medizinprodukten): 2. August 2028.
  • Für Generatoren, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, endet die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte am 2. Dezember 2026.

Weitere Änderungen

Neu aufgenommen wurde ein Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen werden auf kleine Midcaps ausgedehnt, etwa bei der technischen Dokumentation. Die Pflicht zur Registrierung in der EU-Datenbank bleibt auch für Anbieter bestehen, die ihr System als nicht hochriskant einstufen. Bei Maschinen entfällt die doppelte Regulierung, weil die Maschinenverordnung aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wird. Für die KI-Kompetenzpflicht verlangt der Text laut Einordnung der Kanzlei Stibbe nur noch angemessene Maßnahmen statt eines garantierten Kompetenzniveaus.

Was das für den Mittelstand bedeutet

Die Verschiebung ist keine Entwarnung. Sie verschafft Zeit für die Vorbereitung, aber die Anforderungen selbst bleiben. Wer Systeme im Personalbereich oder in regulierten Produkten einsetzt, sollte die gewonnenen Monate für eine Bestandsaufnahme nutzen, nicht für eine Pause.

Zwei Dinge bleiben kurzfristig relevant. Erstens gilt die Pflicht, Mitarbeitende im Umgang mit KI zu schulen, schon heute. Zweitens läuft die Kennzeichnungspflicht für KI-erzeugte Inhalte weiter, nur mit mehr Vorlauf. Praktisch heißt das: Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer KI-Anwendungen, ordnen Sie jede nach Risiko ein und legen Sie eine verantwortliche Person fest. Das kostet wenige Tage und gilt unter jeder Fassung der Verordnung.

Was noch offen ist

Offen ist, wann der Text im Amtsblatt erscheint. Die Hochrisiko-Regeln sollten ursprünglich im August 2026 greifen, die Zeit bis zur formalen Annahme ist deshalb knapp. Ebenso unklar ist, wie der Begriff der wesentlichen Konstruktionsänderung bei Bestandssystemen ausgelegt wird, den die Einigung nicht definiert. Fragen Sie Ihre Softwarelieferanten schon jetzt, wie sie ihre Produkte einstufen und was sie dazu dokumentieren.

Eine Randbemerkung zur Lage: Zum Zeitpunkt dieses Textes liegt nur die politische Einigung vor. Wir aktualisieren die Einordnung, sobald die Verordnung formal beschlossen ist.

Quellen

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wir ordnen im Strategie-Call ein, welche Entwicklungen für Sie zählen und welche Sie getrost beobachten können.