AI Omnibus: Das Parlament hat zugestimmt, was jetzt feststeht
Das EU-Parlament hat am 16. Juni dem AI Omnibus zugestimmt. Es fehlt noch der Rat. Was feststeht und was Sie jetzt tun können.
Makrotrends · 8. Mai 2026

Der erste Anlauf war am 28. April nach rund zwölf Stunden Verhandlung ohne Ergebnis abgebrochen worden. Am 7. Mai 2026 einigten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und Rat dann vorläufig auf den Digital Omnibus zur KI-Verordnung. Er ist Teil des Vereinfachungspakets der EU. Noch fehlt die formale Annahme durch beide Seiten, die Einigung gilt also als vorläufig.
Neu aufgenommen wurde ein Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen werden auf kleine Midcaps ausgedehnt, etwa bei der technischen Dokumentation. Die Pflicht zur Registrierung in der EU-Datenbank bleibt auch für Anbieter bestehen, die ihr System als nicht hochriskant einstufen. Bei Maschinen entfällt die doppelte Regulierung, weil die Maschinenverordnung aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wird. Für die KI-Kompetenzpflicht verlangt der Text laut Einordnung der Kanzlei Stibbe nur noch angemessene Maßnahmen statt eines garantierten Kompetenzniveaus.
Die Verschiebung ist keine Entwarnung. Sie verschafft Zeit für die Vorbereitung, aber die Anforderungen selbst bleiben. Wer Systeme im Personalbereich oder in regulierten Produkten einsetzt, sollte die gewonnenen Monate für eine Bestandsaufnahme nutzen, nicht für eine Pause.
Zwei Dinge bleiben kurzfristig relevant. Erstens gilt die Pflicht, Mitarbeitende im Umgang mit KI zu schulen, schon heute. Zweitens läuft die Kennzeichnungspflicht für KI-erzeugte Inhalte weiter, nur mit mehr Vorlauf. Praktisch heißt das: Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer KI-Anwendungen, ordnen Sie jede nach Risiko ein und legen Sie eine verantwortliche Person fest. Das kostet wenige Tage und gilt unter jeder Fassung der Verordnung.
Offen ist, wann der Text im Amtsblatt erscheint. Die Hochrisiko-Regeln sollten ursprünglich im August 2026 greifen, die Zeit bis zur formalen Annahme ist deshalb knapp. Ebenso unklar ist, wie der Begriff der wesentlichen Konstruktionsänderung bei Bestandssystemen ausgelegt wird, den die Einigung nicht definiert. Fragen Sie Ihre Softwarelieferanten schon jetzt, wie sie ihre Produkte einstufen und was sie dazu dokumentieren.
Eine Randbemerkung zur Lage: Zum Zeitpunkt dieses Textes liegt nur die politische Einigung vor. Wir aktualisieren die Einordnung, sobald die Verordnung formal beschlossen ist.