Datenschutz-Folgenabschätzung für KI-Projekte: Wann sie nötig ist und wie sie gelingt
Setzen Sie KI mit personenbezogenen Daten ein, kann eine Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO nötig sein. Wann das gilt und wie Sie vorgehen.
Makrotrends · 16. Juli 2026

Auf der Entwicklerkonferenz WWDC hat Apple am 8. Juni eine überarbeitete Siri vorgestellt. Sie führt Gespräche über mehrere Runden, greift auf aktuelles Weltwissen zu und kann in Apps auf persönliche Daten zugreifen. Technisch läuft sie laut Berichten auf einer angepassten Gemini-Version von Google, die in Apples eigenen Rechenzentren betrieben wird. Gleichzeitig zeigte Apple die Entwicklerversion von iOS 27.
Anfragen sollen so weit wie möglich direkt auf dem Gerät verarbeitet werden. Nutzer können wählen, wie lange Siri Gespräche speichert: 30 Tage, ein Jahr oder unbegrenzt. Für die Verarbeitung in den Rechenzentren nennt Apple den Einsatz verschlüsselter Rechenumgebungen (Confidential Compute). Diese Angaben stammen aus der Berichterstattung über die Keynote. Eine unabhängige Prüfung liegt uns nicht vor.
Viele Mittelständler haben Firmen-iPhones, auf denen E-Mails, Kalender, Kontakte und Dokumente liegen. Ein Assistent, der in Apps handeln kann, sieht genau diese Daten. Das ist praktisch, wenn er Termine koordiniert, und heikel, wenn er Inhalte aus vertraulichen Chats oder Kundenlisten verarbeitet.
Bevor die Funktion auf den Geräten Ihrer Beschäftigten landet, sollten Sie festlegen, wie Ihr Unternehmen damit umgeht. Das ist keine große Aufgabe. Es genügt ein Beschluss mit drei bis vier klaren Punkten.
Ob und wann die neue Siri in Deutschland in vollem Umfang verfügbar ist, haben wir nicht verifiziert. Prüfen Sie den Stand bei Apple, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Für kleinere Betriebe gilt dasselbe wie für größere: Eine Regel auf einer Seite Papier ist besser als keine. Sie muss nicht perfekt sein, aber auffindbar und von der Geschäftsführung getragen. Wenn sich später herausstellt, dass etwas anders geregelt werden muss, lässt sich eine kurze Regel leichter anpassen als eine, die nie geschrieben wurde.
Die Grundregel gilt unabhängig vom Anbieter: Je mehr ein Assistent selbst tun darf, desto klarer müssen Grenzen und Zuständigkeiten sein.