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Makrotrends · 16. September 2026

Data Act: Datenzugang ab Werk für neue Produkte

Der Data Act gilt seit September 2025. Seit dem 12. September 2026 kommt eine Konstruktionspflicht für neue vernetzte Produkte hinzu. Das betrifft auch viele Mittelständler.
Ring aus weißen Keramikelementen und grünen Blättern mit einem gelben Segment auf dunkelgrünem Grund

Makrotrends 2 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

Daten ragGovernanceData actDatenzugang

Die EU-Datenverordnung, kurz Data Act, regelt, wer auf die Daten vernetzter Geräte zugreifen darf. Sie gilt seit dem 12. September 2025. Eine weitere Stufe ist am 12. September 2026 wirksam geworden: Neue vernetzte Produkte müssen von Beginn an so gestaltet sein, dass Nutzer die bei der Nutzung entstehenden Daten direkt und ohne zusätzlichen Aufwand abrufen können. Fachleute nennen das Access by Design.

Wer betroffen ist

Die DIHK nennt als Beispiele vernetzte Haushaltsgeräte, Wearables, Fahrzeuge und Industrieanlagen. Für den Mittelstand heißt das: Wer Maschinen, Anlagen oder Geräte mit Internetanbindung herstellt oder unter eigenem Namen vertreibt, sollte prüfen, ob die ab diesem Stichtag in Verkehr gebrachten Produkte die Anforderung erfüllen. Für Produkte, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt die Konstruktionspflicht nach gängiger Auslegung nicht. Die Pflichten zum Datenzugang auf Verlangen bestehen für sie aber seit September 2025.

Was das mit KI zu tun hat

Maschinendaten sind der Rohstoff für viele KI-Anwendungen, etwa für vorausschauende Wartung oder Qualitätsprognosen. Der Data Act stärkt hier die Position der Nutzer. Ein Kunde, der Ihre Maschine einsetzt, kann seine Nutzungsdaten verlangen und an Dritte weitergeben. Das bringt Chancen: Wer als Hersteller saubere Schnittstellen anbietet, kann Datenservices als eigenes Angebot aufbauen. Für Anwender solcher Geräte wird es leichter, die eigenen Daten in eigene Auswertungen zu holen.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Welche Ihrer Produkte sind vernetzt, und wann kommen neue Versionen auf den Markt?
  • Welche Daten entstehen im Betrieb, und in welchem Format können Sie sie bereitstellen?
  • Wer im Haus beantwortet Anfragen von Nutzern zum Datenzugang, und gibt es einen festen Ablauf?
  • Regeln Ihre Verträge und Nutzungsbedingungen den Datenzugang so, wie es die Verordnung verlangt?
  • Nutzen Sie selbst vernetzte Geräte Dritter? Dann fragen Sie nach, welche Daten Sie abrufen können.

Ein realistischer Einstieg

Beginnen Sie mit einer Liste der vernetzten Produkte und der dazugehörigen Datenarten. Klären Sie, ob die Entwicklung bereits eine Schnittstelle vorsieht. In vielen Fällen lässt sich ein Datenexport zunächst einfach halten, etwa als strukturierte Datei, bevor eine umfassende Schnittstelle folgt. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie dem Verordnungstext und der Beratung Ihres Verbands oder Ihrer Rechtsberatung. Der Aufwand ist besser planbar, wenn die Konstruktion früh darauf ausgerichtet wird.

Quellen

Daten als Rohstoff für KI nutzen

Wir klären mit Ihnen, welche Ihrer Daten sich für KI-Anwendungen eignen.