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Makrotrends · 13. Januar 2026

Digitaler Omnibus: mehr Zeit für Hochrisiko-KI?

Die Kommission schlägt vor, einen Teil der KI-Verordnung später anzuwenden. Beschlossen ist noch nichts. Für die Planung im Mittelstand zählt die Unterscheidung.
Instabiler Turm aus matten Formen in Weiß, Salbei und Gelb, der sich zu einem ausbalancierten Aufbau neu ordnet

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActRegulierungMittelstand

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission den Digitalen Omnibus vorgestellt, ein Paket zur Vereinfachung mehrerer Digitalgesetze. Der Teil zur KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ändert vor allem den Zeitplan. Wichtig ist: Es handelt sich um einen Vorschlag. Parlament und Rat müssen zustimmen, und der Inhalt kann sich noch ändern.

Was vorgeschlagen ist

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme sollen an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards gekoppelt werden. Nach der Zusammenfassung der Kanzlei CMS gelten dann sechs Monate nach Verfügbarkeit der Standards die Regeln für Systeme nach Anhang III, spätestens aber ab dem 2. Dezember 2027. Für Systeme nach Anhang I sind es zwölf Monate, spätestens ab dem 2. August 2028. Generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kommen, sollen für die Kennzeichnungspflicht bis zum 2. Februar 2027 Zeit bekommen.

Als Grund nennen Fachleute, dass die technischen Normen für den Konformitätsnachweis noch nicht fertig sind. Ohne diese Normen wissen Unternehmen nicht sicher, wie sie die Anforderungen belegen sollen.

Was kleinere Unternehmen betrifft

Der Omnibus will Erleichterungen, die bisher für kleine und mittlere Unternehmen gelten, auf sogenannte Small Mid-Caps ausweiten. Dazu zählen vereinfachte technische Dokumentation, niedrigere Obergrenzen bei Sanktionen und geringere Anforderungen an das Qualitätsmanagement. Für viele Mittelständler, die knapp über der KMU-Grenze liegen, wäre das spürbar.

KI-Kompetenz: Pflicht wird zur Förderaufgabe

Auch Artikel 4 soll sich ändern. Statt einer konkreten Pflicht für Anbieter und Betreiber soll die Förderung von KI-Kompetenz als gemeinsame Aufgabe von Kommission und Mitgliedstaaten formuliert werden. Das bedeutet nicht, dass Schulung unwichtig wird. Es bedeutet, dass die Rechtsgrundlage dafür nach dem Vorschlag weicher würde.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Verlassen Sie sich nicht auf Fristen, die noch nicht beschlossen sind. Die geltenden Termine bleiben maßgeblich, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
  • Legen Sie ein Verzeichnis Ihrer KI-Anwendungen an und ordnen Sie diese grob nach Risiko. Das brauchen Sie unabhängig von der Frist.
  • Führen Sie eine Grundschulung für Mitarbeitende durch. Der praktische Nutzen besteht auch ohne Rechtspflicht.
  • Beobachten Sie das Verfahren. Wir informieren im Magazin, sobald sich Beschlüsse abzeichnen.

Für die Planung hilft eine einfache Unterscheidung: Was ist Gesetz, was ist Vorschlag, was ist Auslegung? Das Gesetz gilt. Der Omnibus ist ein Vorschlag, über den noch verhandelt wird. Hinweise von Verbänden und Kanzleien sind Auslegung und können sich unterscheiden.

Der Omnibus verschafft Planungsluft, ersetzt aber keine Vorbereitung. Wer jetzt ein Anwendungsverzeichnis und klare Zuständigkeiten aufbaut, ist unter jeder Fassung gut aufgestellt.

Quellen

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